Wohnungsauflösung
Klassische Räumung ohne Erb-spezifische Dokumentation. Schneller, weniger Abstimmung.
Zur Wohnungsauflösung →Erbschein · Erbengemeinschaft · Foto-Protokoll
Wenn jemand verstirbt, kommt zur Trauer die Verantwortung: Wohnung räumen, Erbteilung organisieren, Erbschaftssteuer dokumentieren. Wir nehmen Ihnen die Räum-Arbeit ab — diskret, mit Erbschein-Routine, Erbengemeinschafts-Koordination und Foto-Protokoll für jeden wertanrechenbaren Posten. Festpreis schriftlich vor Ort, ohne emotionalen Verkaufsdruck.
Vor-Ort-Termin in 24 h · Mo–Sa 8–22 Uhr · Kein Verkaufsdruck im Trauerfall.
Vom Trauerfall zur geordneten Übergabe
Was ist eine Nachlassauflösung?
Eine Nachlassauflösung unterscheidet sich von einer normalen Wohnungsauflösung in vier Punkten: (1) Rechtliche Legitimation — wer darf beauftragen? Erbe, Bevollmächtigter, Testamentsvollstrecker; (2) Erbengemeinschaft-Koordination — bei mehreren Erben braucht es Abstimmung vor jedem Abtransport; (3) Wertanrechnung mit Foto-Protokoll — für die Erbteilung und Erbschaftssteuer; (4) emotionale Sensibilität — wir räumen nicht im Akkord, wenn Angehörige Erinnerungen aussortieren wollen.
Wir arbeiten mit Notaren, Erbrecht-Anwälten und Bestattern in Hamburg zusammen. Wenn Sie noch keinen Erbschein haben, beraten wir kurz, was möglich ist. Wenn Sie als Erbengemeinschaft uneinig sind, kommunizieren wir mit allen oder einem benannten Hauptansprechpartner.
Klassische Räumung ohne Erb-spezifische Dokumentation. Schneller, weniger Abstimmung.
Zur Wohnungsauflösung →Komplette Hausrat-Räumung mit Wertanrechnung — bei Erbfall identisch zur Nachlassauflösung.
Zur Haushaltsauflösung →Übergang ins Pflegeheim — nur Teile räumen, statt komplette Auflösung. Wir bieten beides.
Zur Haushaltsauflösung →Die ersten 6 Wochen nach dem Todesfall
Im Trauerfall läuft eine harte Frist: 6 Wochen für die Erbausschlagung (§ 1944 BGB). Was sich davor und danach abspielt, in der typischen Reihenfolge — basierend auf Hamburger Nachlässen, die wir wöchentlich begleiten.
| Zeitraum | Was zu erledigen ist | Wer kümmert sich |
|---|---|---|
| Tag 1–3 | Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (5–10 Ausfertigungen). Bestatter beauftragen. Engste Familie informieren. | Familie · Bestatter |
| Tag 3–14 | Testament beim Nachlassgericht (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek/Hamburg-St. Georg) abgeben — Pflicht binnen 2 Wochen. Arbeitgeber, Krankenkasse, Renten- und Versicherungsanbieter informieren. | Familie · Notar |
| bis Tag 42 | Erbausschlagungs-Frist (6 Wochen, § 1944 BGB) — bei überschuldetem Nachlass beim Nachlassgericht ausschlagen. Frist beginnt mit Kenntnis vom Erbfall. | Erbe · Notar |
| Woche 4–8 | Erbschein beantragen (beim Nachlassgericht, Kosten je nach Nachlasswert, Dauer 4–10 Wochen). Konten und Verträge des Verstorbenen abwickeln (Strom, Internet, Streaming, Vereins-Mitgliedschaften, Abos). | Erbe · Notar · Bank |
| Woche 6–12 | Wohnung räumen lassen — typisch parallel zur Erbschein-Erteilung. Foto-Protokoll erstellen für Erbteilung und Erbschaftssteuer. Wohnung besenrein an Vermieter übergeben. | Zack & Weg |
| bis Monat 3 | Erbschaftssteuer beim Finanzamt anzeigen (Pflicht binnen 3 Monaten, § 30 ErbStG). Nachlassverzeichnis erstellen. Erbteilung unter Miterben. | Erbe · Steuerberater |
Wir übernehmen Schritt 5 — alles drumherum koordinieren Sie mit Notar, Bestatter und Steuerberater. Auf Wunsch empfehlen wir Hamburger Notare und Erbrecht-Kanzleien aus unserem Netzwerk. Erstgespräch — 0177 547 7681 →
Typische Nachlass-Situationen
Jeder Trauerfall ist anders — aber bestimmte Konstellationen tauchen immer wieder auf.
Sie sind alleiniger Erbe und möchten die Wohnung räumen lassen. Wertvolle Möbel oder Sammler-Objekte werden gegengerechnet — Sie zahlen weniger als die Brutto-Räumung kosten würde.
Mehrere Erben sind sich grundsätzlich einig. Wir kommunizieren mit dem Hauptansprechpartner und schicken das Foto-Protokoll an alle. Bei Uneinigkeit warten wir mit dem Abtransport.
Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger beauftragt im Namen der Erben. Wir rechnen direkt mit der Kanzlei ab und liefern Foto-Protokoll und Räum-Bestätigung.
Erbe lebt nicht in Hamburg/Deutschland. Wir koordinieren per Video-Call die Sichtung, schicken Foto-Protokoll per E-Mail, kommunizieren auf Englisch wenn nötig.
Nicht klassischer Trauerfall, aber Nachlass-ähnliche Situation. Wohnung wird aufgelöst, Senioren-Eigentümer behält Möbel-Auswahl im neuen Zimmer. Wir koordinieren mit Pflegeheim.
Erbengemeinschaft uneinig über Werte oder Aufteilung. Wir dokumentieren mit Foto-Protokoll, listen Schätzwerte, übergeben das PDF zur juristischen Klärung — ohne selbst Partei zu nehmen.
Der Ablauf
Sieben Schritte — vom ersten Anruf bis zur PDF-Übergabe an alle Erben.
Sie schildern die Situation — Verstorbene/r, Wohnungslage, ungefähre Größe, ob Erbschein vorliegt. Wir hören zu, ohne Verkaufsdruck.
Erbschein, Vollmacht, Testamentsvollstrecker-Zeugnis oder Bevollmächtigung. Wir prüfen, was Sie haben — und beraten zu Alternativen, falls nichts vorliegt.
Sichtung der Wohnung, gemeinsam mit Erben oder allein (Sie geben den Schlüssel). Wir sprechen Sonderwünsche durch, fotografieren Wertvolles.
Schriftlicher Festpreis mit Wertanrechnung. Vor-Abtransport-Foto-Protokoll wird angekündigt — Sie wissen, was dokumentiert wird.
Bei mehreren Erben warten wir auf schriftliche Freigabe (E-Mail reicht) aller relevanten Erben — kein Abtransport ohne Konsens.
Vor jedem wertanrechenbaren Abtransport: Foto, Listung, Bewertung. Räumung in 48 h, besenrein übergeben.
Foto-Protokoll, Räum-Bestätigung, Rechnung — als PDF an alle benannten Erben. Geeignet für Erbschaftssteuer und Erbteilung.
Rechtliche Aspekte im Detail
Keine Rechtsberatung — aber Praxis-Wissen aus hunderten Hamburger Nachlässen. Bei konkreten Fragen empfehlen wir Notar oder Erbrecht-Anwalt.
Banken, Grundbuchamt und Versicherungen verlangen meist einen Erbschein. Antrag beim Nachlassgericht (Amtsgericht), Kosten richten sich nach Nachlasswert (typisch 200–1.200 €), Dauer 4–10 Wochen. Alternative: notariell beurkundetes Testament mit Eröffnungsprotokoll reicht oft aus — fragen Sie Ihren Notar.
Bei überschuldetem Nachlass (Schulden > Vermögen) sollten Sie ausschlagen, sonst haften Sie persönlich. Frist: 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB), Erklärung beim Nachlassgericht oder Notar. Versäumte Frist = Annahme. Wir räumen erst, wenn die Ausschlagungs-Frist abgelaufen oder Annahme klar ist.
Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB). Über Nachlass-Gegenstände muss einstimmig entschieden werden. Wir warten auf schriftliche Freigabe aller Erben (E-Mail genügt) vor dem Abtransport wertanrechenbarer Posten. Bei Uneinigkeit: Wir liefern Foto-Protokoll mit Schätzwerten, die juristische Auseinandersetzung läuft separat.
Bei Erbschaft über dem Freibetrag (Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, sonst 20.000 €) muss innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG). Unser Foto-Protokoll mit Wertanrechnungs-Liste eignet sich als Anhang zum Nachlassverzeichnis — der Steuerberater nutzt es für die Bewertung beweglicher Sachen.
Räumungskosten gelten als Nachlassverbindlichkeit (§ 10 Abs. 5 ErbStG) und mindern die Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer. Wichtig: Rechnung muss auf den Namen des Erben oder der Erbengemeinschaft lauten — nicht auf den Verstorbenen. Wir stellen die Rechnung entsprechend aus.
Beim Tod des Mieters kann sowohl Vermieter als auch Erbe binnen eines Monats nach Kenntnis mit 3-Monats-Frist außerordentlich kündigen (§ 564 BGB). Praktisch bedeutet das: Räumung typisch innerhalb von 3–4 Monaten nach Todesfall. Wir koordinieren mit dem Vermieter, falls erwünscht.
Was kostet das?
Anonymisierte echte Aufträge — mit Wertanrechnung, die den Endpreis spürbar senkt.
Festpreis-Bereich: 1.300 €–1.700 €
Festpreis-Bereich: 2.800 €–3.700 €
Festpreis-Bereich: 1.600 €–2.150 €
Diese Bereiche sind Orientierung, kein Angebot. Den verbindlichen Festpreis bekommen Sie schriftlich beim kostenlosen Vor-Ort-Termin. So berechnet sich der Festpreis →
Häufig gefragt
Bei einer Nachlassauflösung geht es um den Hausrat eines Verstorbenen — mit besonderen rechtlichen Anforderungen: Erbschein, Erbengemeinschafts-Abstimmung, Bewertung für die Steuer, Wertanrechnung für die Erbteilung. Wohnungsauflösung im engeren Sinn ist die Räum-Leistung ohne diese Erb-spezifische Dokumentation.
Nicht zwingend für die Räumung selbst, aber für die Beauftragung als Erbe. Liegt der Erbschein nicht vor, können auch Vollmacht eines Bevollmächtigten oder das eröffnete Testament reichen. Wir klären die Lage beim kostenlosen Vor-Ort-Termin und arbeiten bei Bedarf mit Ihrem Notar zusammen.
Bei mehreren Erben kommunizieren wir mit einem benannten Hauptansprechpartner oder allen Erben gleichzeitig (E-Mail-Verteiler). Vor jedem Abtransport dokumentieren wir Wertanrechnung mit Fotos, damit jeder Erbe Transparenz über das Vorgehen hat. Bei Uneinigkeit warten wir mit dem Abtransport.
Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB). Die Erklärung muss beim Nachlassgericht (Amtsgericht Hamburg) oder bei einem Notar erfolgen. Versäumte Frist gilt als Annahme — dann haften Sie als Erbe auch für Schulden des Verstorbenen. Bei Verdacht auf überschuldeten Nachlass dringend Notar oder Erbrecht-Anwalt vor Fristablauf konsultieren. Wir räumen erst, wenn die Frist abgelaufen oder die Annahme klar ist.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €. Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder): 400.000 €. Enkel: 200.000 €. Eltern bei Erbschaft von Kindern: 100.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen, Freunde: 20.000 €. Wer über dem Freibetrag erbt, muss innerhalb von 3 Monaten anzeigen (§ 30 ErbStG). Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad und Erbhöhe 7–50 %. Räumungskosten als Nachlassverbindlichkeit mindern die Bemessungsgrundlage.
Bei Mietwohnungen gilt das Sonderkündigungsrecht nach § 564 BGB: Vermieter oder Erbe können binnen eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall mit 3-Monats-Frist außerordentlich kündigen. Praktisch bedeutet das typisch 3–4 Monate Räumungszeit ab Todesfall. Bei Eigentum besteht keine Frist — wir koordinieren nach Ihrem Tempo. Bei Vermieter-Druck oder Anschluss-Vermietung können wir die Räumung in 48 Stunden umsetzen.
Wer das Erbe annimmt (auch durch Fristversäumnis), haftet grundsätzlich mit seinem Privatvermögen für Schulden des Verstorbenen. Schutzmöglichkeiten: Erbausschlagung (6 Wochen), Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung beantragen — beides beim Nachlassgericht. Wir räumen in solchen Fällen erst, wenn die Haftungslage geklärt ist, damit Sie nicht zusätzlich Räumkosten persönlich tragen. Bitte vorher Erbrecht-Anwalt einbeziehen.
Ja. Bei Erbengemeinschaft kommt häufig vor, dass einzelne Erben bestimmte Möbel, Bilder oder Erinnerungsstücke übernehmen. Wir koordinieren Teilräumungen: Sie zeigen uns vor Ort oder per Foto-Liste, was bleiben soll — der Rest wird geräumt. Wertanrechnung erfolgt nur für tatsächlich entsorgte Posten. Festpreis bleibt schriftlich vor Ort vereinbart.
Ja — ordnungsgemäße Rechnung mit MwSt-Ausweis, auf den Namen des Erben oder der Erbengemeinschaft. Räumungskosten gelten als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 ErbStG und mindern die Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer. Wichtig: Rechnung darf nicht auf den Verstorbenen ausgestellt sein. Auf Wunsch erstellen wir die Rechnung mehrfach (für jeden Erben anteilig), wenn das Finanzamt das verlangt.
Wir fotografieren alle wertanrechenbaren Posten vor dem Abtransport — Antiquitäten, Schmuck, Kunst, Werkzeug, Designer-Möbel. Die Fotos werden mit Bewertung in einem PDF-Protokoll dokumentiert. Das dient als Nachweis für Erbteilung und Erbschaftssteuer-Erklärung.
Eine 2-Zimmer-Wohnung als Nachlass liegt typischerweise bei 1.100 €–2.300 € — abhängig von Stockwerk, Größe, Sondermüll und Wertanrechnung. Die Wertanrechnung kann den Festpreis um 200 €–2.000 € senken. Verbindlich schriftlich beim kostenlosen Vor-Ort-Termin.
Ja. Wir arbeiten regelmäßig mit Hamburger Notaren, Erbrecht-Anwälten und Testamentsvollstreckern — auf Wunsch direkter Kontakt, direkte Rechnungsstellung, abgestimmter Termin-Plan.
Wertanrechenbare Posten werden mit Foto und Schätzwert dokumentiert und vom Festpreis abgezogen. Wir vermitteln Antiquitäten und Sammler-Objekte an Hamburger Auktionshäuser oder kaufen sie selbst an — Sie entscheiden.
Nein. Wir koordinieren per Video-Call die Sichtung, schicken Foto-Protokoll und Festpreis-Vertrag per E-Mail, kommunizieren auf Englisch wenn nötig. Schlüssel-Übergabe organisieren wir mit Hamburger Vertrauenspersonen oder Notaren.
Wir hören zu, ohne Verkaufsdruck. Sie schildern die Lage, wir beraten zur Legitimation und planen den Vor-Ort-Termin in 24 Stunden. Foto-Protokoll, Festpreis schriftlich, PDF an alle Erben.
Mo–Sa 8–22 Uhr · Hamburger Familienbetrieb · Kein Verkaufsdruck im Trauerfall.
Junger Hamburger
Familienbetrieb seit 2025
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